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Darf man Blutwurst essen?
 
 
von Titus Vogt

In christlichen Gemeinden taucht immer wieder die Frage auf, ob man (z.B.) Blutwurst essen darf. Der Hintergrund für diese Diskussion ist Apg 15,20(+29; 21,25), wo beschlossen wurde, daß sich auch die Heidenchristen "vom Blut enthalten" sollten. Die Auslegung dieses Beschlusses des sog. Apostelkonzils ist viel diskutiert worden - und bis heute ist man sich nicht wirklich einig über die Bedeutung. Es gibt nun zwei Hauptlinien für die Auslegung.

Versteht man das Verbot des Genusses von Blut eher als Teil des Zeremonialgesetzes, als Teil der Speisegebote des atl. Gesetzes, kann es sich hier in Apg 15 kaum um eine allgemeingültige Anweisung für alle Christen aller Zeiten handeln, sondern dies wäre eher auf der Linie von Röm 14 ("Starke" und "Schwache" in der Gemeinde) zu sehen. So wie man auf Alkohol im Beisein eines Alkoholkranken i.d.R. verzichten wird, so würde man auch auf den "Genuß von Blut" (vgl. 3Mose 17,10-14) im Beisein von Juden(christen) verzichten. Sind keine Juden(christen) da, wäre auch dieser Punkt im Grunde hinfällig. Da die vier in Apg 15 genannten Punkte natürlich längst nicht alle sind, die Juden(christen) anstößig finden (z.B. Genuß von Schweinefleisch u.v.m.) würde dann möglicherweise darauf hindeuten, daß das Thema Blut doch einen grundsätzlicheren Charakter hätte, was von 1Mose 9,4 her auch nicht unverständlich wäre.

Bei alledem muß man aber sagen, daß im AT das Blut der Tiere in sehr unmittelbarer Verbindung zu den Opfern stand, ist doch nur durch Blutvergießen Vergebung von Schuld möglich (Hebr 9,22). "Im Blut ist das Leben" könnte man eben gerade auch in dieser geistlichen Weise verstehen: Durch Blutvergießen ist Leben vor Gott überhaupt erst wieder möglich. Vom Hebräerbrief her wissen wir, daß diese Tieropfer nicht wirklich Schuld vergeben konnten, sondern nur eine Vorschattung (Hebr 10,1+4) auf das ein für allemal gültige und ausreichende Opfer Jesu darstellten (Hebr 9,28; 10,14). Somit ist diese enge Verbindung von Tierblut und Sündenvergebung seit Golgatha nicht mehr gegeben.

Andere verstehen das Blutverbot als allgemeingültiges auch für alle Christen an - wobei man dies dann in der Praxis trotzdem recht unterschiedlich streng handhabt. Denn 100% konsequent würde man sich vom Blut erst dann fernhalten, wenn man überhaupt kein Fleisch essen würde, man sich also vegetarisch ernähren würde. Denn auch bei vorschriftsgemäßem Schlachten nach alttestamentlichen Regeln bleibt immer ein bißchen Blut im Fleisch, das ist gar nicht zu ändern - nach dem AT ist das aber auch offensichtlich kein Problem. Deshalb ist es m.E. auch kein Problem, z.B. rohes Hackfleisch zu essen (oder auch ein ‚saftiges' Steak). Andere würden sagen, das Blut muß mindestens geronnen sein (das Fleisch also zumindest gebraten oder gekocht) - bei Blutwurst ist das auf jeden Fall gegeben. Wenn es denn um ein allgemeines Blutverbot auch für die Heidenchristen ginge, wäre auf jeden Fall zu prüfen, ob sich diese Anweisung dann nicht viel eher auf bestimmte heidnische Praktiken bezöge, bei denen man z.B. Blut getrunken hat, um sich durch einen quasi-magischen Akt die Kraft des betreffenden Tieres anzueignen. Das ein solches Handeln nicht in Ordnung ist, liegt auf der Hand. Alle weitergehenden Forderungen halte ich dagegen für nicht so eindeutig, daß man sich gegenseitig ein schlechtes Gewissen machen sollte.

Wenn ich insgesamt gesehen all die ntl. Stellen dazu nehme, die bezeugen, daß wir im Grunde alles essen dürfen (Mk 7,19; Röm 14,20; 1Kor 10,30; Kol 2,16+21-22; 1Tim 4,3-4; Hebr 9,10) - sogar Fleisch, welches vorher den Götzen geopfert wurde, ist zulässig (1Kor 8,4-9) -, fällt es mir schwer, hier in Apg 15 plötzlich ein allgemeingültiges Speisegebot zu sehen, was scheinbar willkürlich aus einem großen Katalog von Möglichkeiten herausgegriffen wurde, weshalb ich persönlich eher die erste Auslegung favorisiere und kein prinzipielles Problem damit habe, als Christ auch Blutwurst oder ein Steak medium zu essen.