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Ehepartner und Kinder sind "geheiligt" -
zur Auslegung von 1Kor 7,14
 
 
von Titus Vogt

Das Wort "heiligen" (was hier im Prinzip völlig korrekt so übersetzt ist - an vielen anderen Stellen, wo auch "heiligen" übersetzt wird, steht das gleiche Wort) bedeutet zunächst ja bekanntermaßen "aussondern", in der Bibel dann natürlich i.d.R. für "ausgesondert für Gott / für den Dienst für Gott".

Hier in 1Kor 7 geht es ja zunächst vom Zusammenhang her um die Frage, ob sich ein Gläubiger von einem Ungläubigen (gegen dessen Willen) scheiden lassen kann oder soll allein aufgrund der Tatsache, daß der Partner eben ungläubig ist. Der Hintergrund ist ein einfacher: Wenn man heiratet, soll man das auf jeden Fall "im Herrn" tun, auf gut deutsch: nur einen gläubigen Parnter heiraten. Wenn man nun aber ungläubig war, als man heiratete, später gläubig wurde, der Partner aber nicht, was dann? Was wiegt schwerer? Gottes Gebot bzw. die Idealvorstellung, mit einem gläubigen Partner verheiratet zu sein oder der Ehebund als solcher? Von unserem Text her ist die Antwort ganz klar: Der Ehebund als solcher wiegt schwerer, ist wichtiger, hat Priorität vor der Tatsache, daß der andere ungläubig ist.

Und die Angst, sich durch den ungläubigen Partner zu sehr mit der "Welt" zu verseuchen, ist unberechtigt bzw. zumindest nicht prinzipiell zwangsläufig. Das ist im Grunde die Botschaft von V. 14. Solange sich der Ungläubige in halbwegs normalen Bahnen bewegt, verunreinigt sich der Gläubige nicht durch die Ehe und die damit verbundene intensive Gemeinschaft auf allen Gebieten. Vielmehr bewirkt die von Gott geschenkte prinzipielle Heiligkeit des gläubigen Partners, daß die Ehe an sich "geheiligt" ist, ein Platz ist, wo Gott wirkt, so daß der ungläubige Partner ebenso wie die Kinder in mancher Hinsicht in den Segen Gottes mit hineingenommen sind.

Unbestritten ist gleichwohl, daß dieser Text definitiv nicht sagt, daß damit der ungläubige Partner und die Kinder quasi automatisch errettet / wiedergeboren sind. Denn Paulus schlußfolgert gerade in V. 16, daß die Errettung des ungläubigen Partners durchaus möglich ist, was natürlich automatisch heißt, daß das "geheiligt" in V. 14 eben gerade noch nicht die Wiedergeburt impliziert.